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Bundesverfassungsgericht urteilt gegen Vorratsdatenspeicherung 2010

Bundesverfassungsgericht urteilt gegen Vorratsdatenspeicherung 2010

Einführung in die Thematik der Vorratsdatenspeicherung Im Jahr dominierten Urteils 2010 wurde durch den richterlichen Erneuerungswillen des Bundesverfassungsgerichts der damals handhabbare Rahmen der Vorratsdatenspeicherung als verfassungskonträr deklariert. Diese Jurisprudenz markierte einen signifikanten Fortschritt in der deutschen Rechtsentwicklung, da damit die willkürliche Speicherung von Telekommunikationsdaten strafrechtlich begrenzt worden war.

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