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1933: Durch die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen wird „nicht-arischen“ Ärzten, sowie solchen, „die sich im kommunistischen Sinne betätigt haben“, im Dritten Reich die kassenärztliche Zulassung entzogen.

Die Kassenzulassungsentziehung von "nicht-arischen" und subversiv tätigen Ärzten im Dritten Reich

Hintergründe der Verordnung von 1933

Im April des Jahres 1933 erließ die Regierung des Dritten Reichs eine bedeutsame Verordnung, die die Praxis der Medizin grundlegend verändern sollte. Konzipiert um jüdische und verdächtig politisch unliebsame Ärzte von den Kassen zu entfernen, war diese Maßnahme ein weiterer Schritt in der nationalsozialistischen Agenda. Diese drehte sich vor allem um den planvollen Ausschluss von Juden aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, was letztlich abzielte, deren Existenzbasis zu unterminieren. Der Erlass reihte sich nahtlos in das Gesetze zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ein, wodurch den Kassenärztlichen Vereinigungen das Mandat verliehen wurde, solche diskriminierenden Maßnahmen umzusetzen.

Durchführung und Konsequenzen der Verordnung

Die Implementierung der Verordnung war von erstaunlicher Schnelligkeit und Effektivität geprägt. Binnen eines Wimpernschlags reduzierte sich die Anzahl der "nicht-arischen" Vertragsärzte drastisch. Die administrative Effizienz, mit der diese Handlungen vollzogen wurden, war sowohl frappierend als auch erschreckend. Einspruchsmöglichkeiten gegen den Entzug der Kassenzulassung gab es, diese mussten jedoch binnen einer knappen Frist eingereicht werden und hatten kaum Aussichten auf Erfolg. Die Ministerialbürokratie im Reichsarbeitsministerium wickelte die Flut von Beschwerden mit bemerkenswertem Tempo ab, korrigierte manchen Fauxpas, hielt jedoch insgesamt den Kurs der nationalsozialistischen Machthaber.

Die Funktion der Kassenärztlichen Vereinigungen

Innerhalb des Umsetzungsprozesses dieser Verordnung spielten die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Schlüsselrolle. Ihnen oblag die Aufgabe des Lizenzentzugs, bei der sie eng mit dem Reichsarbeitsministerium kooperierten. Überführend zu administrative Handlungen gemeinschaftlicher Zerstörung der wirtschaftlichen Existenzen ihrer Kollegen, kehrten nicht wenige Ärzte vor Einreichung eines Einspruchs zurück. Doch auch waren Fälle bekannt, in denen diese Verordnung zur Austragung persönlicher Dispute oder Ausschaltung von Konkurrenz missbraucht wurde.

Ausnahmeregelungen der Verordnung

Trotz der Schärfe der Bestimmungen existierten spezifische Ausnahmefälle. So durften Ärzte, die sich im Ersten Weltkrieg an der Front bewährt hatten oder deren Väter oder Söhne das ultimative Opfer gebracht hatten, unter bestimmten Bedingungen die Kassenzulassung behalten. Diese Ausnahmen führten zu einer Vielzahl von Beschwerden und Überprüfungen durch das Reichsarbeitsministerium, welches gelegentlich es wagte, die initialen Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu revidieren.

Nacheskapaden für betroffene Mediziner

Die im Jahr 1933 eingeleitete Verdrängung jüdischer Fachleute setzte sich unvermindert fort. Bereits 1935 untersagte die Reichsärzteordnung den Juden das Beibehalten der ärztlichen Approbation, und 1938 war ihre berufliche Existenz nahezu nicht mehr vorhanden. Die Handvoll, die noch als „Krankenbehandler“ eine Funktion ausüben durften, war auf die jüdische Gemeinschaft beschränkt. Diese Restriktionen wirkten wie ein überwältigender Schatten auf die berufliche und existenzielle Sphäre der Betroffenen.

Die gesellschaftliche Reaktion auf den Erlass

Die Verordnung und ihre Realisierung stießen in der Gesellschaft auf variierende Resonanzen. Während einige diese Maßnahmen gutheißen mochten, zeigte sich Widerstand, wie der Brief der medizinischen Assistentin Johanna B. aus Dresden an den Reichspräsidenten demonstriert. Ihr Protestschreiben war repräsentativ für vereinzelten Widerstand seitens der nichtjüdischen Bevölkerung gegen die unmenschlichen Praktiken, auch wenn dieser oft ohne Konsequenzen oder Resonanz blieb.

Vergleich zu anderen Berufsverboten im Dritten Reich

Die Regelung zur Zulassung von Ärzten war Teil eines umfassenderen repressiven Systems, das sich gegen Juden und politisch Unerwünschte wandte. Ähnliche diskriminierende Vorschriften wurden unaufhörlich gegen andere Berufsgruppen umgesetzt, um die jüdische Präsenz auszuschalten. Diese Praktiken waren grundlegend für die nationalsozialistische Ideologie, eine Ideologie, die sich unmittelbar aus rassistischen und antisemitischen Konzepten speiste.

Die rechtlichen Fundamente der Maßnahmen

Die rechtlichen Mechanismen, um jene Verordnung und weitere Analoge zu realisieren, entsprangen der Verordnung des Reichstagsbrandes von 1933. Diese bot den Nationalsozialisten den Spielraum, Bürgerrechte auszusetzen und diskriminierende Gesetze ungehindert durchzusetzen. Diese juristische Infrastruktur ermöglichte die entfesselte Verfolgung und Entrechtung jüdischer Menschen und politischer Kontrahenten.

Die Rolle der Nazi-Ideologie und des Arierparagraphs

In der nationalsozialistischen Weltanschauung tief verwurzelt war die Verordnung von 1933, die durch den „Arierparagraphen“ verkörpert wurde. Dessen Ausrichtung war es, "Reinrassigkeit" zu definieren und die systematische Exklusion von nicht-arischen Individuen zu forcieren. Der Arierparagraph diente nicht nur als administratives Werkzeug, sondern als Bannstrahl der rassistischen Vision ihrer Anhänger.

Langfristige Konsequenzen für das deutsche Gesundheitssystem

Die widerrechtliche Entfernung jüdischer Ärzte hinterließ eine tief greifende Spur im deutschen Gesundheitssystem und auf die Fortentwicklung der medizinischen Wissenschaft. Der Verlust an profunder medizinischer Expertise schwächte die gesundheitliche Infrastruktur Deutschlands tiefgreifend und nachhaltig, wobei die Folgen selbst nach dem Dritten Reich spürbar blieben.

Erinnern und Aufarbeiten der Verordnung

Die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Dritten Reichs, einschließlich der systematischen Diskriminierung jüdischer Mediziner, ist eine andauernde Verpflichtung. Gedenkveranstaltungen, historische Untersuchungen und Bildungsprogramme tragen unter anderem dazu bei, die bittere Erinnerung an diese dunkle Epoche wachzuhalten und die Lektionen zu vermitteln, um derartige Unmenschlichkeiten in der Zukunft unbedingt zu verhindern.

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