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Die Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes in Deutschland 1958

Die Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes in Deutschland 1958

Das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 in Deutschland: Ein Monumentaler Schritt zur Parität Ouvertüre: Die Pfade zur Geschlechterparität Am ersten Juli des Jahres 1958 erlangte im Bundesgebiet das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ seine Gültigkeit. Dieses Legislativwerk stellte eine wegweisende Zäsur auf dem beschwerlichen Weg zur Geschlechtergleichstellung dar, eine Aspiration, die bereits im Fundament der Verfassung von 1949, dem Grundgesetz, fest verankert war.

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